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23.10.2012

Haftungsanspruch für Windpark-Betreiber noch ungelöst

Trianel kündigt Klage gegen Übertragungsnetzbetreiber TenneT an

Aachen/Berlin. „Mit der vorgeschlagenen Neuregelung des Energiewirtschaftgesetzes zeigt die Bundesregierung, dass sie sich der Herausforderungen des Offshore-Ausbaus annehmen. Um die Haftungsfragen für Windpark-Betreiber zu klären, sind allerdings Nachbesserungen erforderlich“, so Sven Becker, Sprecher der Geschäftsführung der Trianel GmbH.

Der Geschäftsführer des Stadtwerke-Netzwerks Trianel war bei der gestrigen Anhörung im Ausschuss für Wirtschaft und Technologie des Deutschen Bundestages als Sachverständiger geladen. Im Fokus der Anhörung stand der Entwurf eines dritten Gesetzes zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften. „Grundsätzlich begrüßen wir den Gesetzesentwurf zur Beschleunigung des Ausbaus der Windenergie auf See“, betont Becker vor dem Hintergrund der aktuellen Probleme, von denen die gesamte Offshore-Branche betroffen ist. Um den Ausbau nicht zu gefährden, seien vor allem die Haftungsfragen im Zusammenhang mit den Verzögerungen beim Netzausbau zu klären.

Becker kritisiert konkret zwei Punkte. Erstens beschneide der in der Diskussion befindliche Gesetzesentwurf das Recht des Windpark-Betreibers, seinen tatsächlich durch die Verzögerungen entstandenen Schaden gegenüber dem Übertragungsnetzbetreiber geltend zu machen. Insbesondere Betreiber, deren Parks aktuell im Bau seien, würden hier benachteiligt.

Zugleich beinhalte der aktuelle Entwurf ein gravierendes technisches Problem. Um den Anspruch auf Entschädigung nutzen zu können, müsste neben der abgeschlossenen Errichtung der Fundamente auf See ebenfalls das parkinterne Umspannwerk fertig gestellt sein. „Genauso wie die Windenergieanlagen muss das Umspannwerk mittels Dieselgeneratoren versorgt werden. In unserem Fall müsste es während des Spätherbstes und Winters durchgängig gewartet und betankt werden. Das ist weder ökologisch noch ökonomisch sinnvoll“, erläutert Becker.

Die Bundesregierung hat dem Gewährleistungsproblem bei der Errichtung der Windenergieanlagen bereits Rechnung getragen, hier müssen als Voraussetzung für den Entschädigungsanspruch lediglich die Fundamente gesetzt sein. Bei den Umspannwerken jedoch fordert der Gesetzesentwurf fälschlicherweise eine vollständige Errichtung vor dem Netzanschluss. Becker: „Durch eine einfache redaktionelle Änderung kann hier nachgebessert werden.“ So könne der Nachweis für die Betriebsbereitschaft der Anlagen auch anhand der fertiggestellten und abgenommenen Gewerke erfolgen.

Wie nahezu alle Offshore-Projekte ist auch der Trianel Windpark Borkum erheblich von den Verzögerungen beim Netzanschluss betroffen. Aktuell teilte der verantwortliche Netzbetreiber TenneT dem Stadtwerke-Netzwerk Trianel zum dritten Mal eine Verschiebung des benötigten Netzanschlusses mit. Bereits im Mai und Juni dieses Jahres zeigte der Netzbetreiber eine Verschiebung um jeweils zwei Monate an. Noch bis April war TenneT von einer planmäßigen Fertigstellung der Netzanbindung ausgegangen. Seitdem, also innerhalb von nur fünf Monaten, hat sich eine Verzögerung von zehn Monaten ergeben.

Für die am Windpark beteiligten 33 Stadtwerke und Trianel sind durch die im Sommer bekanntgewordenen Verzögerungen bereits Mehrkosten in zweistelliger Millionenhöhe entstanden, da die Errichtungskampagne für die Windkraftanlagen um mehrere Monate verschoben werden musste. Welche Auswirkung die erneute Verzögerung hat, ist derzeit noch nicht abzusehen.

Trianel hat auf Grundlage der bestehenden Gesetzeslage eine Schadensersatzklage gegen TenneT eingereicht. „Wir wollen damit die Interessen der kommunalen Gesellschafter wahren, die bereits aufgrund der verzögerten Netzanbindung mit erheblichen Mitteln in Vorleistung gehen mussten“, so Klaus Horstick, Geschäftsführer des Trianel Windparks Borkum. „Die aktuellen Entwicklungen zeigen, dass der für Windparks in der Nordsee zuständige Netzbetreiber seiner Aufgabe nicht gewachsen ist.“

Stadtwerke und kommunale Energieversorger beteiligen sich gemeinsam mit Trianel aktiv an der Energiewende und investieren rund zwei Milliarden Euro in Offshore- und Onshore-Windparks, flexible konventionelle Kraftwerke sowie Wasserspeicherkraftwerke.

 

Ansprechpartner

Elmar Thyen, Leiter Unternehmenskommunikation
Fon +49 241 41320-413
Mobil +49 151 12 64 17 87
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e.thyen@trianel.com

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